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04
Juli
2011

Kosten für die Klasse »A«

Vom A1 zum A (beschränkt)

Deutscher Führerschein nach Erwerb der Klasse A
Deutscher Führerschein nach Erwerb der Klasse A
Bevor ab Anfang 2013 die neue Regelung für den A2 in Kraft tritt ist für viele Besitzer des A1 interessant was die Erweiterung auf A beschränkt kostet.

Wer schon den A1 hat und über 25 ist, kann auch die Klasse A direkt erwerben und muss ebenfalls nur 6 der sonst 12 obligatorischen »Sonderfahrten« (Überland, Autobahn und Nachtfahrt) absolvieren.

Sieht man sich in den Foren um bekommt man diverse Angaben zu den Kosten um die Ohren geworfen. Mal unter 700 Euro, mal über 1200 Euro – bei vergleichbarer Anzahl an Fahrstunden. Selbst wenn der eine zwei, drei Fahrstunden mehr hat wären dies um die 150 Euro mehr und keine 500 Euro. Hintergrund für die großen Unterschiede sind die regional unterschiedlichen Preise für Gebühren und Fahrstunden der Fahrschulen.

Der ADAC hat für die Klasse B einen Preisvergleich[1] ermittelt. Zwischen 1'371 und 2'219 Euro kostete der Erwerb der Klasse B jeweils durchschnittlich in der günstigsten und teuersten Stadt.

Was auf die Klasse B zutrifft ist natürlich auch bei der Klasse A beziehungsweise A beschränkt der Fall. Daher habe ich anhand der von mir absolvierten Fahrstunden und den im Vorfeld abgeklärten Preise den günstigsten und den teuersten Anbieter in meinem Wohnort mal nebeneinander gestellt:
Fahrschule 1
(günstigstes Angebot)
Fahrschule 2
(teuerstes Angebot)
Betrag Anzahl Summe Betrag Anzahl Summe
Grundgebühr inkl. Unterrichtsmaterial 70,00 € 1 70,00 € 360,00 € 1 360,00 €
Übungsstunde 42,00 € 3 126,00 € 48,00 € 3 144,00 €
Sonderfahrt 56,00 € 6 336,00 € 62,00 € 6 372,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 44,00 € 1 44,00 € 60,00 € 1 60,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 120,00 € 1 120,00 € 125,00 € 1 125,00 €
Zwischensumme Kosten Fahrschule 696,00 € 1061,00 €
Gebühr theoretische Prüfung 20,83 € 1 20,83 € 20,83 € 1 20,83 €
Gebühr praktische Prüfung 112,81 € 1 112,81 € 112,81 € 1 112,81 €
Summe Gesamtkosten 829,64 € 1194,64 €

Knapp 400 Euro Unterschied (und somit um ca. 50% teurer als die günstige Fahrschule), nicht zuletzt aufgrund des großen Unterschieds bei der »Grund­gebühr«, welche die Kosten für die Teilnahme der Theoriestunden sowie das Unterrichtsmaterial beinhaltet. Anzumerken ist hierbei, dass bei der günstig­sten Fahrschule das Unterrichts­material in Form einer online verfügbaren Prüfungssimulation zur Verfügung gestellt wurde, während es bei der bei der teuersten Fahrschule klassisch in Form von Buch und Übungsbogen ausgehändigt worden wäre.

Was immer wieder in Foren für Verwirrung sorgt: Die Prüfungsgebühren. Während es anscheinend nicht bei allen Fahrschulen üblich ist eine Gebühr für die »Vorstellung zur Prüfung« zu verlangen, stellt dieser Posten bei anderen Fahrschulen einen höheren Betrag dar.

Natürlich muss man bedenken, dass der Fahrlehrer während der Prüfung in der Regel mit zwei Fahrzeugen unterwegs ist (Motorrad voraus, PKW mit Fahrlehrer und Prüfer hinterher) und diese beiden Fahrzeuge natürlich auch Kraftstoff verbrauchen beziehungsweise der Fahrlehrer auch auf seine sonstigen Ausgaben in Form von laufenden Kosten kommen muss.

Inwiefern dies auch bei der »Vorstellung zur theoretischen Prüfung« gerecht­fertigt ist kann man unterschiedlich sehen, meistens muss der Fahrlehrer beim TÜV vorbeifahren und die obligatorischen Formulare abholen beziehungsweise abgeben. Würde er in der gleichen Zeit eine Fahrstunde halten, würde er dementsprechend Geld einnehmen. Aus diesem Blickwinkel scheinen daher auch die Gebühren für diese Punkte (Planungsaufwand, Anmeldung zur Prüfung beim TÜV, bearbeiten und einreichen der notwendigen Bescheinigungen, Prüfungsfahrzeug und nachfahrender PKW) durchaus gerechtfertigt.

Fahrschulen locken ihre ehemaligen Schüler gerne damit, dass sie die Anmelde­gebühr und/oder die Vorstellungsgebühr zu den Prüfungen beim TÜV vergünstigen oder sogar vollständig entfallen lassen. Dies liegt – wie die Preisgestaltung für die Fahrstunden – im Ermessen der Fahrschule, es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Auch wenn dies manchmal in Foren geschrieben wird.

Zu den Kosten bei Fahrschule und TÜV beziehungsweise Dekra für die theoretische und praktische Prüfung kommen noch die Kosten für die unumgängliche Bürokratie hinzu.

Weitere anfallende Kosten für den Führerscheinerwerb
Sehtest gemäß §12 Abs. 2 FeV
oder
Augenfachärztliches Gutachten
6,43 €
 
ca. 100,00 €
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis 43,40 €
Meldebescheinigung 5,00 €
Biometrisches Passbild zwischen 0,19 € und 25,00 €
Für die meisten wird der einfache Sehtest welcher beim Optiker absolviert werden kann genügen. Hat man noch den alten Führerschein Klasse 3 und die damit verbundenen Klassen, wird bei einem Austragen der Sehhilfe ein sogenanntes »augenfachärztliches Gutachten« verlangt, welches deutlich teurer ist.

Beim biometrischen Passbild kann man den teuren Weg wählen und einen Fotografen aufsuchen oder aber selbst daheim mit Digitalkamera ein Bild nach den Vorgaben erstellen. Wird dies dann an einem der vielen Selbstbedienungs-Digitalfotodrucker im Supermarkt auf Fotopapier »ausgedruckt« kostet es nur etwa 0,19 €. Beim professionellen Fotografen werden bis zu 25 Euro verlangt.

Abschließend: »Billig ist nicht günstig!« – was manche leider erst hinterher feststellen. Daher im Vorfeld nicht nur nach den Preisen und der daraus resultierenden Summe am Ende der Ausbildung schauen, sondern sich auch über Freunde, Bekannte und das Internet über die Fahrschule informieren. Günstige Fahrstunden mit einer nicht optimal durchgeführten Ausbildung kommen am Ende womöglich teurer als das vermeindlich teure Angebot einer guten Fahrschule.
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Avatar Martin »X_FISH« Schmidt
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driver's licence since 07.2011 (A), 08.2009 (A1), 10.1993 (B)
current motorcycle: '95 Yamaha XJ 600 S / '97 Suzuki GSF 1200
additional information: blog startpage
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