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19
August
2014

Motorradversicherung online suchen und abschließen

Einfach und bequem online erledigen

Kein Versicherungsschutz, keine Zulassung!
Kein Versicherungsschutz, keine Zulassung!

Für Motorräder – natürlich auch Leicht­krafträder – besteht Ver­sicherungs­pflicht. Ansonsten ist keine Zulassung möglich.

Motorräder kosten in der Versicherung nicht die Welt, so viel ist schon lange bekannt. Dennoch kann man durch die Wahl des richtigen Anbieters wertvolles Geld sparen. Dank Internet muss man dafür nicht einmal den Schreibtisch verlassen.


Welche Versicherungen gibt es?

Der Reifenkauf kann online erledigt werden, warum dann nicht auch die Suche nach einer neuen Versicherung? Tatsächlich gibt es im Internet eine gute Übersicht, welche Produkte zur Verfügung stehen, auch die Details lassen sich viel besser vergleichen, als es etwa beim echten Makler möglich wäre. Doch der Reihe nach. Bei der Motorradversicherung gibt es vier verschiedene Arten:

Online-Vorteile unbedingt nutzen

Die verschiedenen Bausteine der Motorradversicherung, von Haftpflicht bis Schutzbrief, sind online wie offline immer gleich. Im Internet geht der Abschluss jedoch wesentlich schneller.

Wer die wichtigsten Daten zur Verfügung hat und weiß, auf welche Zahlen er zu achten hat, der kann in unter fünf Minuten eine neue Versicherung ab­schließen. Klingt rekordträchtig – ist im Internet aber inzwischen Standard. Erstbesitzern raten wir, sich vorher unsere Einsteiger-Tipps durchzulesen, da dort alle wichtigen Infos rund um den Motorradbesitz (und die Nutzung) zu finden sind. Das betrifft übrigens auch die Finanzierung – ein weiterer Punkt, der immer mehr über die Online-Schiene gefahren wird, und das aus gutem Grund.

Auch Mofas/Mopeds bzw. Fahrzeuge für Führer­scheinklasse AM versichern!

Versicherungskennzeichen von 2014
Versicherungskennzeichen von 2014

Auch zweirädrige Krafträder mit maximal 50 ccm und einer Höchst­geschwindigkeit bis 45 km/h müssen natürlich versichert werden.

Bei diesen Fahrzeugen genügt jedoch das sogenannte »Versicherungskenn­zeichen«, denn zulassungsrechtlich handelt es sich dabei nicht um Leichtkrafträder beziehungsweise Motorräder.



Über den Autor dieses Beitrags
Avatar Martin »X_FISH« Schmidt
E-Mail: lqTyhDUyvpzMlMKIhYzEyoJS
Websites: www.x-fish.org www.gaskutsche.de
YBR-125-Besitzer von 05.2009 bis 07.2011
Führerschein seit 07.2011 (A), 08.2009 (A1), 10.1993 (B)
Aktuelle Maschine: '95 Yamaha XJ 600 S / '97 Suzuki GSF 1200
Weitere Informationen: Blog-Startseite
ICQ44570609

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