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05
Januar
2010

Mindestbreite von Kennzeichen

Die tatsächlichen Vorgaben

Gibt es in Deutschland eine Mindestbreite von Kennzeichen? Die klare Antwort lautet »Nein«. Jedenfalls nicht so wie es von manchen Zulassungsstellen dem Bürger weitergegeben wird.

Unter einer Mindestbreite wird dort bei Motorradfahrern teilweise 240 mm verlangt. Dies kann jedoch weder in der StVZO noch einer FZV-Anlage nachgelesen werden. Dort ist lediglich eine maximale Breite definiert.

Die Mindestbreite von Kennzeichen In Deutschland ergibt sich aus den Buchstaben und Ziffern. Je weniger Buchstaben und Ziffern, desto schmaler das Kennzeichen.

Wie ein Kennzeichen aussehen kann beziehungsweise muss war früher in § 60 StVZO geregelt. Bis zum 01.03.2007 wurde über den § 60 durch Verweise auf andere Regelungen der Aufbau des Kennzeichens beschrieben. Am 01.03.2007 wurde der § 60 StVZO aufgehoben.

Aktuell sind Maße und Abstände in der FZV Anlage 4 zu finden. Beispielsweise hier: www.moravia-verlag.de.

Verkleinertes Kennzeichen, ein Buchstabe zwei Ziffern
Verkleinertes Kennzeichen, ein Buchstabe zwei Ziffern
Da sich die Website hier mit einer 125er befasst und für diese häufig das sogenannte »verkleinerte zweizeilige Kennzeichen« ausgegeben wird, habe ich dafür ein Muster erstellt. Die Kombination ein Buchstabe eine Ziffer ist recht selten, daher habe ich stattdessen zwei Ziffern für das Beispiel gewählt.

Durch einen Klick auf das Bild rechts öffnet sich ein .pdf mit dem Muster.

Wie man sehen kann ist es theoretisch möglich ein schmaleres Kennzeichen als die üblichen 240 x 130 mm zu erhalten. Die maximale Breite beträgt übrigens 225 mm. Jedoch sind beim Schildermacher in den wenigsten Fällen entsprechend schmale Rohlinge vorhanden. Daher sind die Chancen relativ gering mit einem schmaleren Kennzeichen zur Zulassungsstelle gehen zu können.

Bei den größeren Kennzeichen wie sie für Maschinen mit mehr als 125 ccm vorgeschrieben sind, sind unterschiedliche Breiten bei den Rohlingen wahrscheinlicher.

Auch hierfür finden sich die Angaben in der FZV Anlage 4. Bei zweizeiligen Eurokennzeichen beträgt die maximale Breite 280 mm. Als vorgeschriebene Schriftart nach DIN 1451 kommen entweder die fette Mittelschrift oder die fette Engschrift in Frage. Durch den Einsatz der der Engschrift lässt sich die Breite des Kennzeichens natürlich ebenfalls in der Breite reduzieren.

Jedoch ist der Einsatz der Engschrift an Auflagen gebunden: »Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden.« (Quelle: FZV Anlage 4). Bei den meisten Motorrädern wird genügend Platz für ein Kennzeichen mit normaler Schrift vorhanden sein. Daher könnte das Kennzeichen ohne triftigen Grund bei der Zulassungsstelle abgelehnt werden.

Der Vollständigkeit halber sei abschließend noch eimal erwähnt, dass nichts dagegen spricht an einer 125er ein »großes Kennzeichen« zu haben. Die FZV Ablage 4 ist hier präzise: »1. Abmessungne [...] c) [...] Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen« (Quelle: FZV Anlage 4).

Das »Monopol« für ein solches Kennzeichen liegt somit auf den geannten Fahrzeugen. Ausnahmen existieren wenn bauartbedingt kein anderes Kennzeichen mehr passt (z.B. US-amerikanische Fahrzeuge) oder bei historischen Fahrzeugen da sonst das Kennzeichen nicht ausreichend beleuchtet wird.

Der Umkehrschluss aus dieser Formulierung in Verbindung mit der Tatsache das es keine Beschränkung der »großen Kennzeichen« auf Motorräder mit mehr als 125 ccm oder 11 kW (also alles was nicht mehr als »Leichtkraftrad« eingestuft wird) lässt nur einen Schluss zu: Das »große Kennzeichen«, beispielsweise als schmale Version in 180x200 cm ist nicht nur legal an einer 125er sondern muss eigentlich auch von jeder Zulassungsstelle in Deutschland mit den Siegeln versehen werden. Aber wie sooft: Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer einfach.

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Avatar Martin »X_FISH« Schmidt
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current motorcycle: '95 Yamaha XJ 600 S / '97 Suzuki GSF 1200
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