05
November
2009
Fahrtrichtungsanzeiger
Über die StVZO und die ECE R 53
Die Fahrtrichtungsanzeiger (auch Blinker genannt) an den
meisten Motorrädern haben selbst bei neueren Baujahren oft noch
ziemlich große Ausmaße. Natürlich sind sie ein
sicherheitsrelevantes Bauteil, aber dank Halogen- oder
LED-Technik sind inzwischen deutlich kleinere, aber noch immer
sehr gut sichtbare Blinker realisiert worden.
Die sogenannten »Miniblinker« kosten häufig sogar weniger als
Ersatzteile für die originalen Blinker im Lego-Bauklotzdesign.
Als ich
zum ersten Mal auf
meiner YBR 125 saß, meinte schon der ebenfalls anwesende
Motorradenthusiast: »Na, die Blinker sind aber auch
etwas groß geraten...«. Natürlich passen die großen
Blinker zum »klassischen Look« (um den 80er-Jahre-Look mal
freundlich zu umschreiben). Aber früher oder später gehen die
Birnen aufgrund der Vibrationen kaputt oder aber irgendjemand
(eventuell man selbst) bleibt beim Rangieren an den stolz
abstehenden Blinkern hängen.
Daher stand für mich fest, dass irgendwann einmal Miniblinker
mit LEDs im Inneren gekauft und montiert werden.
Vor dem Kauf musste ich mich jedoch ziemlich ausführlich mit
den gesetzlichen Vorgaben für Fahrtrichtungsanzeiger
auseinandersetzen. Zusammengefasst auf dieser Seite nun was es
mit StVZO, EG-Zertifizierung, E-Zulassung und den kleinen
Nummern auf dem Lampenglas so auf sich hat.
DeeplinkAbstände für
Fahrtrichtungsanzeiger
Am Heck ist es in der Regel kein Problem die Blinker
richtig zu montieren. Selbst wenn man keinerlei Ahnung von den
Mindestabständen hat, montiert man sie neben dem Kennzeichen,
was häufig 240 mm breit ist. Somit wird die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestbreite automatisch erreicht.
Vorne am Motorrad sieht es da schon etwas anders aus. In der
Regel wird der Abstand zwischen den Blinkern und den Blinkern
zum Hauptscheinwerfer durch relativ lange Distanzstücke ab Werk
vorgegeben. Insbesondere ältere Motorräder haben weit
auseinanderstehende Blinker.
In der »Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung« sind im
§54 StVZO die Abstände der
»Fahrtrichtungsanzeiger« definiert:
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an
der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der
Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch
die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene
bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten
mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten
Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm
betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von
Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der
Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die
für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der
Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
Quelle: §54 (2) StVZO, 04.11.2009,
23:45 Uhr
Gut, und was bedeutet das nun in einem verständlichen Deutsch?
Ein Bild kann in diesem Fall sicherlich für mehr Verständnis
sorgen:
Maße für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern gemäß
StVZO
Die Blinker sind so zu montieren, dass zwischen ihnen
mindestens 340mm Abstand ist. Gemessen wird zwischen den Kanten
der Gläser der beiden Blinker.
Ebenfalls muss der Abstand von 100mm vom Rand der Gläser von
Scheinwerfes und Blinker eingehalten werden. Die Abstände gemäß
StVZO sind bei der abgebildeten Yamaha YBR 125 übrigens nicht
eingehalten.
Insbesondere der Punkt der 100mm Abstand zwischen Scheinwerfer-
und Blinkerglas erklären, wieso die Blinker bei vielen älteren
Motorrädern vom Hersteller für den deutschen Markt tiefer als
die Scheinwerfer angebracht wurden, auch wenn in anderen
Ländern die Blinker weiter oben platziert sind.
Ein Beispiel dafür sind Motorräder mit Verkleidungen an
beziehungsweise um den Scheinwerfer herum. Während in anderen
Ländern die Verkleidung sich mit integrierten Blinkern
windschnittig präsentiert, sind beim deutschen Modell keine
integrierten Blinker vorhanden. Stattdesen stehen Blinker von
der Verkleidung ab, oftmals dank den verwendeten Distanzstücken
unübersehbar und irgendwie deplaziert wirkend.
Die Regelung der »Eselsohr-Blinker« betrifft vermutlich alle
Motorräder, welche bis Ende 1998 aufgrund der deutschen
Gesetzgebung zugelassen beziehungsweise »in Betrieb gesetzt«
wurden. Maschinen ab 1999, genauer gesagt dem 7. Februar 1999
sind häufig bereits gemäß der ECE-Richtlinien geprüft und
aufgrund dieser zugelassen worden. Ausnahmen gibt es natürlich
auch hier, somit muss der Besitzer wissen, aufgrund welcher
Bestimmungen sein Kraftrad in Betrieb genommen wurde.
6.3.3.1
In der Breite:
Bei den Fahrtrichtungsanzeigern vorn müssen folgende
Vorschriften alle erfüllt sein:
- der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden
Flächen muss 240 mm betragen
- die Fahrtrichtungsanzeiger müssen sich außerhalb der
senkrechten Längsebenen befinden, die die Außenkanten der
leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer(s) berühren,
[...]
Quelle: ECE/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf,
05.10.2009, 01:01 Uhr
Der Mindestabstand zwischen den Blinkern ist gegenüber den
Vorgaben der StVZO geringer. Weiterhin sind die 100mm Abstand
vom Scheinwerferglas anders definiert:
[...]
- zwischen den leuchtenden Flächen der
Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden
Scheinwerfern für Abblendlicht muss folgender
Mindestabstand eingehalten werden:
|
Mindestlichtstärke (cd)
|
Mindestabstand (mm)
|
|
90
|
75
|
|
175
|
40
|
|
250
|
20
|
|
400
|
≤ 20
|
Bei den Fahrtrichtungsanzeigern hinten muss der Abstand
zwischen den Innenkanten der zwei leuchtenden Flächen
mindestens 180 mm bei der Bedingung betragen, dass die
Vorschriften des Absatzes 2.11 eingehalten sind, wenn das
Kennzeichenschild angebaut ist.
Quelle: ECE/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf,
05.10.2009, 01:01 Uhr
Somit stellen sich die Maße nach ECE R 53 wie auf dem folgenden
Bild dar:
Maße für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern gemäß ECE
R 53
Der Mindestabstand von 20mm zwischen Scheinwerfer- und
Blinkerglas ist somit kein fester Wert, sondern in Abhängigkeit
der Leuchtstärke (in Candela) des Blinkers definiert.
Bei modernen Blinkern aus dem Zubehörhandel mit
Halogen-Leuchtmitteln oder LEDs sollte die Leuchtstärke in der
Regel problemlos erreicht werden.
Ein Nachrüsten solcher Blinker an Motorrädern mit Erstzulassung
vor 1999 ist ohne Einzelabnahme jedoch nur mit den durch die
StVZO definierten Maßen möglich.
DeeplinkBedeutung für die Yamaha YBR
125
Die Yamaha YBR 125 ist auf dem deutschen Markt erst seit
2005 erhältlich. Die Grundlage für die Zulassung ist ein
»Certificate of Conformity« (auch »COC« genannt). Dieses
Zertifikat ist die sogenannte »EG-Konformitätserklärung«, dies
wird wiederum in KFZ-Foren gerne als »EG-Zulassung« betitelt.
Einfach ausgedrückt wurde die Yamaha YBR 125 aufgrund der
Herstellerangabe nach den (damals) aktuellen Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen von Yamaha für Europa zertifiziert.
Somit können in jedem Fall die oben genannten Maße der ECE R 53
angewendet werden.
Laut einigen Forenbeiträgen von Motorradfahrern diverser
Gattungen werden die Mindestabstände nach der ECE R 53 jedoch
öfters mal ignoriert und bei Verkehrskontrollen der Abstand von
Scheinwerfern beziehungsweise Fahrtrichtungsanzeigern
bemängelt. Dies sei jedoch weniger auf böse Absicht als
vielmehr auf einfaches Berufen auf deutsche Gesetzesvorgaben zu
erklären.
Da die ECE R 53 jedoch im Bereich der gesamten Europäischen
Union gültig ist, bricht sie in diesem Fall die Vorgaben der
StVZO, welche somit nicht mehr angewendet werden dürfen.
DeeplinkFür meine YBR 125 gekaufte
Blinker
Bis zur Montage wird es noch etwas dauern, aber einen
kleinen Vorgeschmack auf die von mir gekauften Blinker kann ich
ja schon mal geben.
LED-Blinker von Polo: »Elegant«
Schon länger hatte ich mir überlegt LED-Blinker bei der
nahegelegenen Polo-Filiale zu holen.
Schwarz eloxiertes Aluminiumgehäuse (laut Beschreibung »aus dem
Vollen gefräst«, tatsächlich wohl gegossen wie man an den
feinen Spuren sehen kann), M10 Befestigung (also nicht primär
für Roller gedacht

) und das reduziert auf 12,95 Euro (von
19,95).
Aber ich wäre ja kein echter Schwabe wenn mir das nicht noch
etwas zu teuer wäre.

Derzeit sind »Aktionstage« bei Polo,
25% auf bereits reduzierte Ware. Im Klartext also 9,71 Euro pro
Blinker, günstiger wird es sicherlich nicht werden.
Also rauf auf die YBR und zum Polo-Händler im nahegelegenen
Gewerbegebiet gefahren. Die Blinker scheinen schon länger dort
herumgehangen zu haben. Zumindest waren sie in zwei
unterschiedlich gestalteten Blisterverpackungen vorrätig. Auf
der mutmaßlich älteren Verpackung stand auch noch ihr alter
Modellname: Als LED Blinker »Picasso« hatten sie sich wohl
nicht wirklich verkaufen lassen?
LED Blinker mit Kennzeichnung 11 und 12
Die Blinker sind sowohl für die Front als auch das Heck
am Motorrad zugelassen. Die Kennzeichnung »11« und »12« ist auf
dem Glas der Blinker vorhanden und kann in der großen Version
des Bildes auch relativ gut am Rand erkannt werden.
Polo selbst gibt an, dass die Blinker nur an zwei Montageorte
passen.
Die Blinker sollen nur über Kreuz montiert werden. Rechts vorne
und links hinten oder links vorne und rechts hinten. Auf den
ersten Blick ist nicht zu erkennen wieso dies von Polo
angegeben wird.
Oberseite mit Überlappung
Unterseite ohne Überlappung
An der Oberseite der Blinker befindet sich eine Überlappung.
Das Gehäuse aus Aluminium überlappt das Glas ein wenig. Dies
ist wohl mehr für das Auge des Betrachters im Sinne der Optik
und weniger wegen einem technischen Hintergrund.
Kleiner orangefarbener Kunststoffeinsatz auf der Rückseite
Auf der Rückseite der Blinker befindet sich ein kleiner
orangefarbener Einsatz aus transparentem Kunststoff.
Für den Betrieb der Blinker mit LEDs ist ein lastunabhängiges
Relais notwendig. Dies habe ich bereits vor einigen Monaten
günstig erworben (ich hatte einen Gutschein, welcher noch
eingelöst werden musste).
Ich verwende lieber ein solches Relais als das ich Widerstände
irgendwo unnötig Strom in Wärme umwandeln lasse. Weniger um
Strom zu sparen als vielmehr um eine weitere Komponente
auszuschließen welche ausfallen oder Fehler verursachen könnte.
Zudem sollten die Widerstände so platziert werden, dass sie
keine Kunststoffteile durch die entstehende Hitze beschädigen.
Bei einem Motorrad, welches überwiegend Kunststoffteile verbaut
hat ist dies eine ungünstige Kombination.
Wie klein sind nun die Miniblinker mit LEDs? Der direkte
Größenvergleich zeigt den Unterschied sicherlich am
Deutlichsten:
Größenvergleich Standard- und LED-Miniblinker
Die neuen Miniblinker sind mit ihrem kleinen Arm kleiner
als das Glas des originalen Blinkers.
Ein kurzer Test der LED-Blinker beruhigte mich: Die
Leuchtwirkung ist sehr stark, ich habe somit keinerlei Bedenken
die Blinker zu montieren. Bleibt noch zu hoffen, dass sie auch
regentauglich sind.
Für die hinteren beiden Blinker muss ich mir noch einen neuen
Halter im Eigenbau anfertigen. An den originalen Montagepunkten
würden die kürzeren Blinker teilweise vom Kennzeichen verdeckt
werden. Zudem sollen sie ohnehin ein Stück weiter hinten
montiert werden. Dies ermöglicht mir dann, die Packtaschen
einfacher zu montieren. Bisher sind die großen Blinker am Heck
ein klein wenig im Weg.