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15
Juli
2011
Profiltiefe messen
Der »1-Cent-Tipp«
Was ich vor einigen Tagen unter
»Neue
Reifen für die YBR« online gestellt habe hat zu einigen
Reaktionen per E-Mail geführt.
»Ist ja schön das du einen Messschieber daheim rumliegen
hast. Ich habe keinen, woher soll ich dann wissen was ich an
Profil habe?«
Nun ja, es gibt auch günstige Messschieber aus Kunststoff
welche teilweise als Werbegeschenke verteilt werden. Wer aber
auch so einen nicht hat kann sich mit etwas behelfen, was
beinahe jeder hat: Einem 1-Cent-Stück.
Reifenprofil-Messinstrument: 1 Cent
Der Abstand zwischen der Weltkugel und dem Rand der
1-Cent-Münze beträgt 1,6 mm, was der Mindestprofiltiefe für
Motorräder entspricht.
Ja, in Deutschland die Reifen von Leichtkrafträdern gemäß §36
StVZO bis auf 1 mm abgefahren werden, allerdings gilt diese
Angabe für das Mindestprofil nicht mehr sobald man die
Grenze ins Ausland überquert.
Wer mit einem Reifen mit beispielsweise 1,4 mm jedoch die
Grenze ins Ausland passiert, hat dort dann eventuell
Probleme. Ein Beispiel: Wer mit 1,4 mm nach Italien fährt
(dort genügen ebenfalls nur 1 mm Mindestprofiltiefe) und
dabei durch Österreich fährt sieht bei einer Kontrolle
eventuell alt aus: Dort müssen auch Leichtkrafträder 1,6 mm
Mindestprofil aufweisen.
Daher vor der Tour mit dem 1-Cent-Stück überprüfen ob noch
genügend Gummi für die Hin- und Rückfahrt vorhanden ist. Dazu
einfach das 1-Cent-Stück so in das Profil stecken, dass der
Außenrand mit dem geringsten Abstand zur Weltkugel mit dem
Reifen Kontakt hat.
Die Weltkugel selbst hat übrigens rund 7 mm Durchmesser. Hat
man noch eine halbe Weltkugel vor sich weist der Reifen somit
ein Restprofil von etwa 5 mm auf.
Zwischen Weltkugel und Rand: 1,6 mm
Reifen mit erreichter Mindesprofiltiefe
Die Empfehlung von Automobilclubs, Reifen- sowie
Motorradherstellern lautet allerdings die Reifen bis maximal
2 mm Restprofil abzufahren. Aus Gründen der eigenen
Sicherheit um beispielsweise bei regennasser Fahrbahn noch
genügend Reserven zu haben.
Wird bei einer Kontrolle festgestellt das die
Mindestprofiltiefe unterschritten ist, droht in Deutschland
folgendes: 50 Euro (zzgl. Bearbeitungsgebühr) und 3 Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg (Nr. 212 im
Bußgeldkatalog
[1]). Sollte man nicht selbst der
Fahrzeughalter sein blüht diesem auch noch eine Strafe: 75
Euro (zzgl. Bearbeitungsgebühr) und 3 Punkte und ebenfalls
ein B-Verstoß in der Probezeit (Nr. 213 im
Bußgeldkatalog
[1]), auch wenn man selbst gar nicht
gefahren ist sondern die Maschine »nur mal einem Kumpel
verliehen« hat.
Wer sich noch in der Probezeit befindet hat als Fahrer
beziehungsweise Fahrzeughalter bei zu wenig Profil auf dem
Reifen auch einen B-Verstoß. Wer mit seiner 125er
(Führerschein Klasse A1) mit 1,5 mm Restprofil angehalten
wird sollte daher wissen, dass er nach §36 StVZO an seiner
Maschine gesetzlich nur 1 mm Restprofil haben muss – und
im Zweifelsfall die Beamten darauf freundlich hinweisen.
Anschließend die 50 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr besser in
eine neue Bereifung investieren.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Wer sich auf die
sogenannten »TWI« (tread wear indicators) bei Motorradreifen
verlässt hat unter Umständen auch weniger als 1,6 mm Profil
auf den Reifen. Manche Reifen haben laut Forenbeiträgen
anderer Motorradbesitzer nur 1 mm hohe Indikatoren –
beispielsweise beim Metzeler Sportec M1
[2].