deutsch english french portugise español dutch italiano hrvatska polish srpski russian turkish greek 日本語
 
Esta página no está disponible en el idioma que usted ha seleccionado.

Volver al idioma alemán. Usted puede elegir diferentes idiomas seleccionando una de las banderas de arriba que no aparecen en gris.

O puede usar el Traductor de Google para obtener una traducción en el idioma seleccionado.

¿Podría ayudarme a traducir esta página a diferentes idiomas? Por favor, póngase en contacto conmigo usando la información facilitada en mi página de contacto.
05
November
2009

Fahrtrichtungsanzeiger

Über die StVZO und die ECE R 53

Die Fahrtrichtungsanzeiger (auch Blinker genannt) an den meisten Motorrädern haben selbst bei neueren Baujahren oft noch ziemlich große Ausmaße. Natürlich sind sie ein sicherheitsrelevantes Bauteil, aber dank Halogen- oder LED-Technik sind inzwischen deutlich kleinere, aber noch immer sehr gut sichtbare Blinker realisiert worden.

Die sogenannten »Miniblinker« kosten häufig sogar weniger als Ersatzteile für die originalen Blinker im Lego-Bauklotzdesign.

Als ich zum ersten Mal auf meiner YBR 125 saß, meinte schon der ebenfalls anwesende Motorradenthusiast: »Na, die Blinker sind aber auch etwas groß geraten...«. Natürlich passen die großen Blinker zum »klassischen Look« (um den 80er-Jahre-Look mal freundlich zu umschreiben). Aber früher oder später gehen die Birnen aufgrund der Vibrationen kaputt oder aber irgendjemand (eventuell man selbst) bleibt beim Rangieren an den stolz abstehenden Blinkern hängen.

Daher stand für mich fest, dass irgendwann einmal Miniblinker mit LEDs im Inneren gekauft und montiert werden.

Vor dem Kauf musste ich mich jedoch ziemlich ausführlich mit den gesetzlichen Vorgaben für Fahrtrichtungsanzeiger auseinandersetzen. Zusammengefasst auf dieser Seite nun was es mit StVZO, EG-Zertifizierung, E-Zulassung und den kleinen Nummern auf dem Lampenglas so auf sich hat.

DeeplinkAbstände für Fahrtrichtungsanzeiger

Am Heck ist es in der Regel kein Problem die Blinker richtig zu montieren. Selbst wenn man keinerlei Ahnung von den Mindestabständen hat, montiert man sie neben dem Kennzeichen, was häufig 240 mm breit ist. Somit wird die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite automatisch erreicht.

Vorne am Motorrad sieht es da schon etwas anders aus. In der Regel wird der Abstand zwischen den Blinkern und den Blinkern zum Hauptscheinwerfer durch relativ lange Distanzstücke ab Werk vorgegeben. Insbesondere ältere Motorräder haben weit auseinanderstehende Blinker.

In der »Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung« sind im §54 StVZO die Abstände der »Fahrtrichtungsanzeiger« definiert:
an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Licht­austritts­fläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Licht­austritts­fläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Licht­austritts­fläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
Quelle: §54 (2) StVZO, 04.11.2009, 23:45 Uhr

Gut, und was bedeutet das nun in einem verständlichen Deutsch? Ein Bild kann in diesem Fall sicherlich für mehr Verständnis sorgen:

Maße für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern gemäß StVZO
Maße für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern gemäß StVZO
Die Blinker sind so zu montieren, dass zwischen ihnen mindestens 340mm Abstand ist. Gemessen wird zwischen den Kanten der Gläser der beiden Blinker.

Ebenfalls muss der Abstand von 100mm vom Rand der Gläser von Scheinwerfes und Blinker eingehalten werden. Die Abstände gemäß StVZO sind bei der abgebildeten Yamaha YBR 125 übrigens nicht eingehalten.

Insbesondere der Punkt der 100mm Abstand zwischen Scheinwerfer- und Blinkerglas erklären, wieso die Blinker bei vielen älteren Motorrädern vom Hersteller für den deutschen Markt tiefer als die Scheinwerfer angebracht wurden, auch wenn in anderen Ländern die Blinker weiter oben platziert sind.

Ein Beispiel dafür sind Motorräder mit Verkleidungen an beziehungsweise um den Scheinwerfer herum. Während in anderen Ländern die Verkleidung sich mit integrierten Blinkern windschnittig präsentiert, sind beim deutschen Modell keine integrierten Blinker vorhanden. Stattdesen stehen Blinker von der Verkleidung ab, oftmals dank den verwendeten Distanzstücken unübersehbar und irgendwie deplaziert wirkend.

Die Regelung der »Eselsohr-Blinker« betrifft vermutlich alle Motorräder, welche bis Ende 1998 aufgrund der deutschen Gesetzgebung zugelassen beziehungsweise »in Betrieb gesetzt« wurden. Maschinen ab 1999, genauer gesagt dem 7. Februar 1999 sind häufig bereits gemäß der ECE-Richtlinien geprüft und aufgrund dieser zugelassen worden. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier, somit muss der Besitzer wissen, aufgrund welcher Bestimmungen sein Kraftrad in Betrieb genommen wurde.

6.3.3.1

In der Breite:
Bei den Fahrtrichtungsanzeigern vorn müssen folgende Vorschriften alle erfüllt sein:
  1. der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden Flächen muss 240 mm betragen
  2. die Fahrtrichtungsanzeiger müssen sich außerhalb der senkrechten Längsebenen befinden, die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer(s) berühren,
    [...]
Quelle: ECE/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf, 05.10.2009, 01:01 Uhr

Der Mindestabstand zwischen den Blinkern ist gegenüber den Vorgaben der StVZO geringer. Weiterhin sind die 100mm Abstand vom Scheinwerferglas anders definiert:

[...]
  1. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungs­anzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muss folgender Mindestabstand eingehalten werden:
Mindestlichtstärke (cd) Mindestabstand (mm)
90 75
175 40
250 20
400 ≤ 20

Bei den Fahrtrichtungsanzeigern hinten muss der Abstand zwischen den Innenkanten der zwei leuchtenden Flächen mindestens 180 mm bei der Bedingung betragen, dass die Vorschriften des Absatzes 2.11 eingehalten sind, wenn das Kennzeichenschild angebaut ist.
Quelle: ECE/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf, 05.10.2009, 01:01 Uhr

Somit stellen sich die Maße nach ECE R 53 wie auf dem folgenden Bild dar:

Maße für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern gemäß ECE R 53
Maße für Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern gemäß ECE R 53
Der Mindestabstand von 20mm zwischen Scheinwerfer- und Blinkerglas ist somit kein fester Wert, sondern in Abhängigkeit der Leuchtstärke (in Candela) des Blinkers definiert.

Bei modernen Blinkern aus dem Zubehörhandel mit Halogen-Leuchtmitteln oder LEDs sollte die Leuchtstärke in der Regel problemlos erreicht werden.

Ein Nachrüsten solcher Blinker an Motorrädern mit Erstzulassung vor 1999 ist ohne Einzelabnahme jedoch nur mit den durch die StVZO definierten Maßen möglich.

DeeplinkBedeutung für die Yamaha YBR 125

Die Yamaha YBR 125 ist auf dem deutschen Markt erst seit 2005 erhältlich. Die Grundlage für die Zulassung ist ein »Certificate of Conformity« (auch »COC« genannt). Dieses Zertifikat ist die sogenannte »EG-Konformitätserklärung«, dies wird wiederum in KFZ-Foren gerne als »EG-Zulassung« betitelt.

Einfach ausgedrückt wurde die Yamaha YBR 125 aufgrund der Herstellerangabe nach den (damals) aktuellen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen von Yamaha für Europa zertifiziert.

Somit können in jedem Fall die oben genannten Maße der ECE R 53 angewendet werden.

Laut einigen Forenbeiträgen von Motorradfahrern diverser Gattungen werden die Mindestabstände nach der ECE R 53 jedoch öfters mal ignoriert und bei Verkehrskontrollen der Abstand von Scheinwerfern beziehungsweise Fahrtrichtungsanzeigern bemängelt. Dies sei jedoch weniger auf böse Absicht als vielmehr auf einfaches Berufen auf deutsche Gesetzesvorgaben zu erklären.

Da die ECE R 53 jedoch im Bereich der gesamten Europäischen Union gültig ist, bricht sie in diesem Fall die Vorgaben der StVZO, welche somit nicht mehr angewendet werden dürfen.

DeeplinkFür meine YBR 125 gekaufte Blinker

Bis zur Montage wird es noch etwas dauern, aber einen kleinen Vorgeschmack auf die von mir gekauften Blinker kann ich ja schon mal geben.

LED-Blinker von Polo: »Elegant«
LED-Blinker von Polo: »Elegant«
Schon länger hatte ich mir überlegt LED-Blinker bei der nahegelegenen Polo-Filiale zu holen.

Schwarz eloxiertes Aluminiumgehäuse (laut Beschreibung »aus dem Vollen gefräst«, tatsächlich wohl gegossen wie man an den feinen Spuren sehen kann), M10 Befestigung (also nicht primär für Roller gedacht ) und das reduziert auf 12,95 Euro (von 19,95).

Aber ich wäre ja kein echter Schwabe wenn mir das nicht noch etwas zu teuer wäre. Derzeit sind »Aktionstage« bei Polo, 25% auf bereits reduzierte Ware. Im Klartext also 9,71 Euro pro Blinker, günstiger wird es sicherlich nicht werden.

Also rauf auf die YBR und zum Polo-Händler im nahegelegenen Gewerbegebiet gefahren. Die Blinker scheinen schon länger dort herumgehangen zu haben. Zumindest waren sie in zwei unterschiedlich gestalteten Blisterverpackungen vorrätig. Auf der mutmaßlich älteren Verpackung stand auch noch ihr alter Modellname: Als LED Blinker »Picasso« hatten sie sich wohl nicht wirklich verkaufen lassen?

LED Blinker mit Kennzeichnung 11 und 12
LED Blinker mit Kennzeichnung 11 und 12
Die Blinker sind sowohl für die Front als auch das Heck am Motorrad zugelassen. Die Kennzeichnung »11« und »12« ist auf dem Glas der Blinker vorhanden und kann in der großen Version des Bildes auch relativ gut am Rand erkannt werden.

Polo selbst gibt an, dass die Blinker nur an zwei Montageorte passen.

Die Blinker sollen nur über Kreuz montiert werden. Rechts vorne und links hinten oder links vorne und rechts hinten. Auf den ersten Blick ist nicht zu erkennen wieso dies von Polo angegeben wird.



Oberseite mit Überlappung«
Oberseite mit Überlappung
Unterseite ohne Überlappung
Unterseite ohne Überlappung


An der Oberseite der Blinker befindet sich eine Überlappung. Das Gehäuse aus Aluminium überlappt das Glas ein wenig. Dies ist wohl mehr für das Auge des Betrachters im Sinne der Optik und weniger wegen einem technischen Hintergrund.

Kurz vor dem Aufräumen in die neue »Garage«
Kleiner orangefarbener Kunststoffeinsatz auf der Rückseite
Auf der Rückseite der Blinker befindet sich ein kleiner orangefarbener Einsatz aus transparentem Kunststoff.

Für den Betrieb der Blinker mit LEDs ist ein lastunabhängiges Relais notwendig. Dies habe ich bereits vor einigen Monaten günstig erworben (ich hatte einen Gutschein, welcher noch eingelöst werden musste).

Ich verwende lieber ein solches Relais als das ich Widerstände irgendwo unnötig Strom in Wärme umwandeln lasse. Weniger um Strom zu sparen als vielmehr um eine weitere Komponente auszuschließen welche ausfallen oder Fehler verursachen könnte. Zudem sollten die Widerstände so platziert werden, dass sie keine Kunststoffteile durch die entstehende Hitze beschädigen. Bei einem Motorrad, welches überwiegend Kunststoffteile verbaut hat ist dies eine ungünstige Kombination.

Wie klein sind nun die Miniblinker mit LEDs? Der direkte Größenvergleich zeigt den Unterschied sicherlich am Deutlichsten:

Größenvergleich Standard- und LED-Miniblinker
Größenvergleich Standard- und LED-Miniblinker
Die neuen Miniblinker sind mit ihrem kleinen Arm kleiner als das Glas des originalen Blinkers.

Ein kurzer Test der LED-Blinker beruhigte mich: Die Leuchtwirkung ist sehr stark, ich habe somit keinerlei Bedenken die Blinker zu montieren. Bleibt noch zu hoffen, dass sie auch regentauglich sind.

Für die hinteren beiden Blinker muss ich mir noch einen neuen Halter im Eigenbau anfertigen. An den originalen Montagepunkten würden die kürzeren Blinker teilweise vom Kennzeichen verdeckt werden. Zudem sollen sie ohnehin ein Stück weiter hinten montiert werden. Dies ermöglicht mir dann, die Packtaschen einfacher zu montieren. Bisher sind die großen Blinker am Heck ein klein wenig im Weg.
About the author of this page
Avatar Martin »X_FISH« Schmidt
e-mail: lqTyhDUyvpzMlMKIhYzEyoJS
websites: www.x-fish.org www.gaskutsche.de
YBR 125 owner since 05.2009 till 07.2011
driver's licence since 07.2011 (A), 08.2009 (A1), 10.1993 (B)
current motorcycle: '95 Yamaha XJ 600 S / '97 Suzuki GSF 1200
additional information: blog startpage
ICQ44570609

Werbehinweise
Text ausklappen


Permalink
BB-Code
Einfach per Klick auf den Button markieren und anschließend mit der Tastenkombination Strg+C in die Zwischenablage kopieren


helpWie funktioniert das alles hier?participateWie kann man bei www.ybrfreun.de mitmachen?