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7
September
2013
Finanzierung, Versicherung und gesetzliche Vorschriften
Tipps für Bike-Einsteiger
Wer seinen A1-Führerschein in der Tasche hat, kann es in
der Regel kaum erwarten, mit dem ersten eigenen Bike die
Straßen unsicher zu machen. Doch zuvor muss ein neues
Motorrad sowohl finanziert als auch versichert werden. Und
auch für die Nutzung sind zahlreiche Gesetze zu
beachten.
Wird zum Motorradfahren benötigt: Geld
Per Mail und in Foren beantworte ich noch immer die
Fragen von Kaufwilligen, jedoch scheitert es häufig am zu
kleinen Geldbeutel.
Führerscheinerwerb, Sicherheitsbekleidung und Versicherung
für ein Leichtkraftrad können da schon das Budget deutlich
einschränken.
Eine Finanzierung kann da unter Umständen weiterhelfen und
der Traum vom eigenen Bike erfüllt sich.
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Finanzierung eines Motorrads
Motorradkredite werden von Banken und von
Motorradhändlern angeboten. Beide Kreditarten bringen Vor-
und Nachteile mit sich. Der entscheidende Vorteil des
Händlerkredites liegt darin, dass im Normalfall keine Zinsen
zu zahlen sind. Auch die Tilgungsfristen sind zumeist recht
variabel verhandelbar. Dafür allerdings fällt bei einer
Ratenzahlung der Barzahlungs-Rabatt weg. Wer also beim
Motorradhändler einen Kredit aufnehmen möchte, sollte dies
erst nach der Verhandlung des Kaufpreises ansprechen.
Eine Bank dagegen verlangt sowohl Zinsen als auch einen
straff organisierten Tilgungsplan. Sofern jedoch der gesamte
Zinsbetrag kleiner ausfällt als der Rabatt beim Händler, ist
das Bankdarlehen am Ende die preiswertere Wahl. Ob der Kredit
für den Kauf eines Autos oder eines Motorrads verwendet wird,
spielt dabei für das Kreditinstitut keine Rolle. Beide Arten
des zweckgebundenen Darlehens werden häufig unter dem Begriff
»Autokredit« angeboten.
Wichtig ist es jedoch, die monatliche Tilgungsrate nicht zu
hoch anzusetzen. So können unvorhergesehene Ausgaben schnell
dazu führen, dass sich der Tilgungsplan nicht mehr einhalten
lässt. Darüber hinaus ist es ratsam, den Kredit im Rahmen der
Tilgungslaufzeit gänzlich abzubezahlen. Wer eine Restschuld
einkalkuliert, sollte diese unbedingt schon im Laufe der
Tilgung ansparen.
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Motorradversicherung abschließen
Jeder, der ein zulassungspflichtiges Kfz auf
öffentlichen Straßen nutzen möchte, benötigt eine
Haftpflichtversicherung. Ohne den entsprechenden Nachweis ist
auch die Zulassung eines Motorrads nicht möglich. Die
Motorrad-Haftpflicht deckt alle Personen-, Vermögens- und
Sachschäden ab, die der Halter des Motorrads bei anderen
Verkehrsteilnehmern verursacht.
Gerade für Fahranfänger ist es sinnvoll, eine zusätzliche
Kaskoversicherung abzuschließen. Hierbei lassen sich zwei
Modelle unterscheiden:
- Teilkasko (greift bei Diebstahl, Glasbruch,
Brandschäden, höherer Gewalt und Schäden, die durch Tiere
verursacht werden)
- Vollkasko (deckt alle Leistungen der Teilkasko ab;
hinzu kommt die Übernahme von Schäden, die durch
Vandalismus oder durch eigenes Verschulden entstehen)
Vor dem Abschluss einer Motorradversicherung sollten
unbedingt verschiedene Angebote sorgfältig miteinander
verglichen werden. Hierbei sind vor allem die Höhe der
Selbstbeteiligung, Kündigungsfristen, Leistungsausschlüsse
und bestehende Sonderkonditionen von Bedeutung.
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Gesetzliche Vorgaben für Biker
Neben der
gesetzlichen Helmpflicht ist vor
allem der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Voraussetzung
für die Nutzung eines Bikes. Hierbei entscheidet die
jeweilige Führerscheinklasse darüber, welche Art von Motorrad
gefahren werden darf.
Wer einen Autoführerschein besitzt (der vor dem 19. Januar
2013 ausgestellt wurde), darf Zweiräder bis 50 ccm mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Die
Führerscheinklasse A1 berechtigt zur Nutzung von
Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm
(Motorleistung: maximal 11 kW). Wer schwerere Maschinen
fahren möchte, benötigt mindestens den Führerschein
A2[1].
Im Winter besteht zudem für alle Krafträder eine situative
Winterreifenpflicht. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 2, Absatz
3a) müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen (»Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte«) alle
Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sein. Für bestimmte
Kraftradklassen ist dies leichter gesagt als getan, führen
doch nur wenige Hersteller ausgewiesene Motorrad-Winterreifen
im Sortiment (verfügbare aktuelle Winterreifenmodelle lassen
sich z.B.
hier online vergleichen und bestellen). Denn
wer mit unzulässigen Reifen einen Unfall verursacht, verliert
die Betriebserlaubnis für sein Motorrad und riskiert damit
das Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Letztlich ist es daher immer ratsam, das Bike im Winter
stehen zu lassen. Denn egal, wie gut die Bereifung ist: Wer
auf zwei Rädern rutschige Straßen befährt, geht stets ein
hohes Risiko für einen Sturz ein. Außerdem bringt die
saisonale Nutzung einen weiteren Vorteil mit sich: Wer sein
Motorrad in den kalten Monaten abmeldet (durch ein
Saisonkennzeichen), spart in dieser Zeit sowohl die Steuern
als auch die Versicherungsbeiträge.