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30
Juni
2015

Ein Oldtimer-Kennzeichen für das eigene Motorrad: Was ist zu beachten?

Die YBR ist noch zu jung, andere 125er kommen in das Alter

Das »H« macht den Unterschied: Ein »Oldtimer«
Das »H« macht den Unterschied: Ein »Oldtimer«

Natürlich können auch Motorräder einem entsprechenden Oldtimer-Kennzeichen ausgestattet werden. Dies bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern bietet sich bei Liebhaber-Maschinen in der Regel auch an um diese besser kenntlich zu machen. Doch nicht jedes alte Motorrad kann so ein Kennzeichen automatisch erhalten. Es müssen für eine Einstufung als Oldtimer einige Regeln beachtet werden, ehe das schöne Kennzeichen mit dem prägnanten »H« angebracht werden kann.

Konkret wurde ich per E-Mail angeschrieben: »Lohnt sich ein H-Kennzeichen bei einer 80er/125er?«. Vermutlich eher nicht. Steuern muss man sowieso keine bezahlen und gerade bei älteren Modellen sind die Versicherungsbeiträge so gering, dass man aus finanzieller Sicht kein H-Kennzeichen benötigt.

Eine gute, alte Yamaha DT 80 LC von 1983 wäre beispielsweise alt genug für das Vorhaben »Oldtimerzulassung«.

Welche Voraussetzungen ein Motorrad für das Oldtimer-Kennzeichen erfüllen muss

Der Traum vieler Teenager (zumindest im Westen Deutschlands) waren in den 1980ern die großen, sportlich wirkenden »80er«. Die übrigen wollten eine Vespa fahren.

Wer sich damals schon eine 80er leisten konnte, ist nun 40 Jahre alt (oder älter) und will als Hobby vielleicht seinen alten Jugendtraum noch einmal aufleben lassen und hat daher die Motivation eine eigentlich bislang nicht wirklich als »Oldtimer« angesehene Maschine wieder aufzubauen.

Mehrere Kraftradoldtimer im Gegenlicht
Mehrere Kraftradoldtimer im Gegenlicht

Bei den Voraussetzungen gilt bei (Leicht)Krafträdern gelten die gleichen vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen wie beim PKW.

Zunächst einmal muss das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Das bedeutet vor allem, dass der Eigentümer schlüssig nachweisen können muss wie alt das Motorrad wirklich ist beziehungsweise das es wirklich älter als 29 Jahre ist und somit für ein H-Kennzeichen in Frage kommt.

Auch durch Abmeldung unwirksam gemachte Fahrzeugpapiere, welche entwertet wurden können hierbei hilfreich sein.

Darüber hinaus hat jedes Fahrzeug entweder eine direkt in den Rahmen eingeschlagene Fahrzeugnummer oder je nach Baujahr ein fest vernietetes Schild mit derselben am Rahmen. Hiermit kann sich das Alter des Fahrzeuges bereits in vielen Fällen nachweisen lassen.

Auch Fahrzeugpässe von Motor-Veteranenverbänden können gut geeignet sein um das Alter des Motorrades zu dokumentieren. Doch mit dem Alter alleine ist es bei Weitem noch nicht getan. Denn auch der Zustand des Motorrades ist ein entscheidendes Kriterium bei der Einstufung als Oldtimer. Aber: Lohnt sich der bürokratische Aufwand überhaupt?

Möglichst nah am Originalzustand

Wichtig bei der Vergabe eines Oldtimer-Kennzeichens ist der Zustand des Fahrzeuges. Dies bedeutet nicht nur dessen Verkehrssicherheit, welche eine Zulassung durch eine Zulassungsbehörde möglich machen muss, sondern auch das optische Erscheinungsbild. So dürfen nur wenige Teile an einem solchen Motorrad verändert werden. Selbst bei der Reparatur von Verschleißteilen muss das Motorrad möglichst nahe am Original gehalten werden.

So darf beispielsweise eine Bremsanlage (so wie hier) zwar repariert werden, jedoch die Umrüstung von Trommelbremse auf Bremsscheiben wäre nur dann zulässig, wenn eine solche Änderung auch in der Baureihe des Fahrzeuges original vorgenommen wurde.

Reparaturen am Motorrad stellen sich also oftmals als deutlich schwieriger heraus, wenn es darum geht das begehrte Oldtimer-Kennzeichen zu erhalten. Selbst bei der Lackierung muss der Fahrzeugbesitzer vorsichtig sein. Es muss zwar nicht die originale Lackierung vorhanden sein, doch die Farbgebung und das Erscheinungsbild müssen zu einem Motorrad der entsprechenden Zeit passen.

So würde beispielsweise ein Oldtimer Motorrad, welches vollständig im Originalzustand vorgeführt wurde, aber leuchtend rosa lackiert ist, die gewünschte Plakette nicht erhalten. Vor- und Nachteil der »bunten 1980er«: Die telweise sehr wilden, bunten Aufkleber der Maschinen sind heutzutage nicht mehr im Original erhältlich. Aber mit etwas Geschick und guten Vorlagen kann man sich Schriftzüge und »Farbkleckse« sicherlich auch ausplotten lassen.

Verschleißteile und Co: Wie das Fahrzeug reparieren

Auch wenn ein Oldtimer-Motorrad nicht für den täglichen Gebrauch gedacht ist, so muss es doch in Schuss gehalten und regelmäßig bewegt werden. Das hierbei oftmals kleinere Teile beschädigt werden oder im Laufe der Zeit an Funktionsfähigkeit verlieren steht außer Frage.

Die Beschaffung solcher Einzelteile ist oftmals mühsam und kompliziert, wenn den hohen Anforderungen an ein Oldtimer-Kennzeichen entsprochen werden soll. Zum Glück finden sich verschiedene Shops, vor allem im Internet, bei denen solche Bauteile entweder im Original oder zumindest als hervorragende Replik erhältlich sind. Somit kann das Aussehen des Motorrades beibehalten werden ohne dessen Funktionsfähigkeit einschränken zu müssen.

Nicht leicht aber lohnend

Wer ein entsprechend altes Motorrad besitzt und dieses auch über die Jahre gut gepflegt hat, kann sich einer schnellen Einordnung des Motorrads als Oldtimer erfreuen.

Die meisten der Motorräder mit einer solchen Geschichte müssen allerdings im Idealfall überprüft und gegebenenfalls zurückgebaut werden um das begehrte Kennzeichen zu erhalten. Wichtig ist jedoch immer das Alter und den Zustand des Motorrads umfassend belegen zu können, da die Prüfer vor der Vergabe des Kennzeichens das Motorrad wirklich gründlich auf Herz und Nieren überprüfen.

Noch einmal zurück zur Yamaha DT 80 LC aus den 1980ern. Als Wertanlage mit Gewinnmaximierung beim Verkauf in ein paar Jahren is sie sicherlich nicht geeignet. Aber wer weiß, vielleicht sieht das in ein paar Jahren ganz anders aus und aus den noch relativ günstig erhältlichen Maschinen entsteht – abgesehen vom emotionalen Wert – auch noch ein monetärer Vorteil?



Über den Autor dieses Beitrags
Avatar Martin »X_FISH« Schmidt
E-Mail: lqTyhDUyvpzMlMKIhYzEyoJS
Websites: www.x-fish.org www.gaskutsche.de
YBR-125-Besitzer von 05.2009 bis 07.2011
Führerschein seit 07.2011 (A), 08.2009 (A1), 10.1993 (B)
Aktuelle Maschine: '95 Yamaha XJ 600 S / '97 Suzuki GSF 1200
Weitere Informationen: Blog-Startseite
ICQ44570609

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