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31
August
2010
Eintragen der Stahlflex-Bremsleitung: Zulassungsstelle
Natürlich mit obligatorischem Schreibfehler
Knapp zwei Wochen nach dem
Besuch bei TÜV ist die Änderung
seit heute auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Wie üblich hat es auch diesmal die Zulassungsstelle bei mir
geschafft Buchstaben zu vertauschen. Somit habe ich keine
»Stahlflexleitungen« sondern »Stahlfelxleitungen«.
Bisher hat es bei meinen Fahrzeugen keine Eintragung ohne
solche Buchstabendreher gegeben, eine gewisse Tradition ist
also vorhanden.
Ergänzung im COC der '05er YBR 125
Ein Leichtkraftrad erhält in Deutschland nicht die
Fahrzeugbescheinigung Teil II, das zuvor als KFZ-Brief
beziehungsweise Fahrzeugbrief bekannte Dokument.
Neben Bootstrailern und Pferdeanhängern zählen auch die
Leichtkrafträder zu den »zulassungsfreien
Fahrzeugen«.
Für sie wird grundsätzlich nur die Zulassungsbescheinigung
Teil I ausgestellt. Die zuvor vom Hersteller (Stichwort
»EG-Zulassung«) ausgestellte Betriebserlaubnis in Form des
»Certificate of Conformity« behält ihre Gültigkeit.
Aus diesem Grund werden Änderungen an den Fahrzeugpapieren
auch in eben dieses Certificate of Conformity eingetragen. Im
Falle des COC meiner YBR 125 befinden sich dort nun neben der
ersten Eintragung mit einem Kennzeichen aus Stuttgart und dem
angehefteten Vermerk über die Zulassung in Neu-Ulm auch noch
die Ergänzung über die Stahlflex-Bremsleitung sowie das
Windschild.
Vom Ziehen der Nummer bis zum Verlassen der Zulassungsstelle
gingen mal wieder knapp 30 Minuten drauf.
Wartenummer und Quittung
Nach dem Bezahlen der insgesamt 11,70 Euro Gebühr
für die Eintragung in die Papiere musste ich noch ein paar
Minuten darauf warten, dass die geänderten Daten noch
archiviert wurden beziehungsweise die übrigen Personen mit
und ohne Nummernschildern unter ihren Armen ihren Papierkram
ebenfalls erledigt hatten.
Hat sich der ganze Aufwand mit Stahlflexbremsleitung und
Eintragung in die Fahrzeugpapiere nun gelohnt? Finanziell nur
mäßig: Zwar war die Stahlflexleitung ansich günstiger als
eine originale Gummileitung von Yamaha, zusammen mit den
Gebühren für die Eintragung (28,70 Euro beim TÜV, 11,70 Euro
bei der Zulassungsstelle) wurde dieser finanzielle Vorteil
wieder »aufgefressen«.
Jedoch braucht die Stahlflexbremsleitung nun in Zukunft nicht
mehr gewechselt werden und ich brauche auch nicht mehr die
ABE für das Windschild irgendwo verstauen um es bei einer
möglichen Verkehrskontrolle parat zu haben.
Fazit: Da der Wechsel der Gummibremsleitung ohnehin fällig
war, fallen die wenigen Euro Unterschied zur Stahlflexleitung
samt Eintragung zumindest meiner Meinung nach nicht weiter
ins Gewicht.
Wenn es zum Abschluss noch eine Milchmädchenrechnung sein
darf: Was ich am
selbst
durchgeführten Wechsel der Bremsleitungen samt
Bremsflüssigkeit gespart habe finanziert problemlos die
»Mehrkosten« für den Wechsel auf Stahlflex.