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14
August
2010
Eintragen der Stahlflex-Bremsleitung: TÜV
»Bringen's bidde olle Bladd'l mid.«
Ja, wenn man beim TÜV Süd anruft, wird man auf Bayerisch
begrüßt.
Vor heute vormittag war kein Termin mehr frei, daher kam es
erst heute zur »Begutachtung nach (2) / 21 StVZO« wie es
bürokratisch-korrekt heißt. Durch den dicken Nebel ging es
frühmorgens zum TÜV – immerhin kein Regen, immer schön
positiv denken.
COC '05er YBR 125
Certificate of Conformity
Pünktlich zehn Minuten vor der Zeit stand ich auf dem Hof des
TÜV. Pünktlich um 9:30 Uhr wurde die Bremsleitung überprüft.
Führung mitsamt Lagerung der Leitung wurden für gut befunden.
Von sich aus vermutete der Prüfer, dass eine originale
Gummileitung wohl »wie immer teurer als Stahlflex« sei. Damit
lag er natürlich richtig.
Neben meiner YBR 125 stand inzwischen eine BMW K 75 und deren
Fahrer beobachtete interessiert das Geschehen. Nachdem bei
mir alles erledigt war stellte er trocken fest »ich glaube
ich sollte mal bei meiner auch nach den Bremsleitungen
schauen lassen... Die sind schon einige Jahre alt...«.
Der Stapel an Papieren nach der Abnahme
Entgegen der Information welche ich bei der
Terminfindung am Telefon erhalten habe, habe ich nun doch
keine frisch ausgestellte »Zulassungsbescheinigung Teil I«
(früher »Fahrzeugschein«) erhalten.
Also habe ich mir einige Papiere unnötiger Weise in die
Lederkombi gestopft...
Was daher zum Abschluss der ganzen Aktion noch fehlt: Der
Gang zur Zulassungsstelle. Legal und somit zulässig ist die
Eintragung bereits. Ich müsste nun jedoch die mehrseitigen
Unterlagen vom heutigen Tage mit mir herumfahren falls ich
kontrolliert werden würde. Irgendwann in den nächsten Wochen
wird es sicherlich mit einem Besuch bei der Zulassungsstelle
klappen. Bin mal gespannt ob sie dann mit dem »Certificate of
Conformity« zurechtkommen oder nicht.
Die Kosten für die Eintragung von Stahlflex-Bremsleitung und
Windschild beliefen sich übrigens auf 28,70 Euro. Das
Windschild wurde sozusagen »gratis mit dazugeschrieben«. In
anderen Prüfstationen wird das wohl anders gehandhabt, da ist
– laut Forenbeiträgen – für jeden einzelnen Posten auch ein
Punkt auf der Rechnung vorhanden.
Damit keine Verwirrung entsteht: Das
Windschild von Puig
musste dank vorhandener ABE eigentlich nicht eingetragen
werden. Aber so ist alles in einem Aufwasch erledigt, ich
brauche nicht mehr grübeln wohin ich die ABE der Scheibe
während der Fahrt (insbesondere ins Ausland) packen soll und
bei der nächsten HU steht auch schon alles in den
Papieren.
Die LED-Miniblinker mit
Abstand
nach ECE/R-53 wurden übrigens vom Prüfer zwar kurz
begutachtet aber nicht beanstandet. Ich hatte nichts anderes
erwartet.
Warum mit die selbe TÜV-Stelle mir damals die
Gattungsänderung von meinem VW Bus problemlos eintragen und
mir sofort einen neuen Fahrzeugschein aushändigen konnte,
dies jedoch bei der Stahlflexleitung nicht geht – die Logik
dahinter bleibt mir weiterhin verborgen.